Die Geschichte um Atze Schröder, seinen wirklichen Namen und das merkwürdige Verhalten seiner Anwälte ist ausgestanden. Gestern habe ich den Beschluss der Pressekammer des LG Hamburg erhalten, indem es heißt:
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Soweit nicht überraschend, zumindest hatte ich fest mit diesem Ergebnis gerechnet. Dennoch ist der unter dem Vorsitz von Herrn Buske gefällte Beschluss äußerst bemerkenswert. Denn die Pressekammer lässt sich zu meiner freudigen Überraschung auch ausführlich zum eigentlichen Sachverhalt aus:
Der Kläger hat aber nicht dargelegt, dass dieses [sein] Interesse das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit überwiegt, zu wissen welche Person sich hinter der vom Kläger verkörperten Figur verbirgt. Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Abwägung ist zu beachten, dass sich der Kläger aus eigenem Antrieb mit seinen Darbietungen in der Rolle der Figur „Atze Schröder“ an eine breite Öffentlichkeit wendet. Hierbei stellt er eine Figur dar, die als Prototyp einer bestimmten sozialen Schicht in erheblichem Maße satirisch überspitzt ist, wodurch der Kläger zu verschiedenen gesellschaftlichen und gesellschaftspolitischen Themen in humorvoller Weise Stellung nimmt. Damit indes hat er selbst ein erhebliches Interesse an seiner realen Person geweckt. Umstände, aus denen heraus sein Interesse an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht. [Hervorhebung von mir]
Das entschädigt doch irgendwie für den ganzen Ärger. Und ab sofort möchte ich keine pauschale Kritik mehr an der Pressekammer des LG Hamburg lesen, ist das klar?
Achso, und bevor Ihr jetzt wieder alle mit dem realen Namen um Euch werft: Bedenkt bitte, dass mit diesem Beschluss noch keine Rechtssicherheit in Bezug auf die Zulässigkeit der Namensnennung besteht. Denn es gibt da ja auch noch ein Verfahren in Berlin gegen einen Zeitungsverlag. Überlegt Euch also bitte gründlich, ob und in welchem Kontext Ihr den Namen nennen wollt.
Ein dickes Dankeschön nochmal an meine Lieblingsanwälte: Klasse Arbeit!
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