Ãœblicherweise bin ich bei Fragen nach juristischen Auseinandersetzungen, in die ich direkt oder indirekt verwickelt sein könnte, ja eher zugeknöpft. Erst kürzlich habe ich mich auf eine öffentlich gestellte Frage zur Causa „Atze Schröder“ sehr gewunden, um nicht zu viel oder zu wenig zu sagen. Aber irgendwann ist dann auch bei mir mal gut mit der höflichen Zurückhaltung. Und jetzt gerade reicht es mir. Aber von vorne…
Hintergrund
Es gehört leider zu meinen Aufgaben als Geschäftsführer von Wikimedia Deutschland e.V., dass ich mich regelmäßig mit Klagedrohungen, förmlichen Abmahnungen und gelegentlich auch mit einstweiligen Verfügungen gegen den Verein herumschlagen muss (Kinder, bitte nicht nachmachen!). Früher hat sowas meinen Puls noch beschleunigt. Nachdem der Verein aber bisher nicht in einem einzigen Fall eine Unterlassungserklärung abgeben oder eine Kostennote begleichen musste und auch sämtliche gerichtlichen Auseinandersetzungen in allen Instanzen zu seinen Gunsten entschieden wurden, reagiere ich auf sowas mittlerweile sehr gelassen.
Abmahnung
Die aufgrund dieser Erfahrungen gewonnene Zuversicht wich auch nicht als im Dezember 2006 zu meiner Überraschung nicht der Verein, sondern ich persönlich abgemahnt wurde. Ursache war ein Fehler des Providers Domainfactory: Wenn dort juristische Personen eine Domain bestellen, wird üblicherweise nicht die Organisation, sondern die als Ansprechpartner eingetragene natürliche Person bei der Denic als Domaininhaber eingetragen (Achtung: es kommt auf die Reihenfolge von Person und Organisation an). Sehr ärgerlich.
Ein Rechtsanwalt Dr. Schertz (offenbar kein ganz unbekannter Promi-Anwalt) forderte mich im Namen von Atze Schröder auf, für die Entfernung seines wirklichen Namens aus der Wikipedia zu sorgen bzw. es „zu unterlassen, Internetnutzer über die Domain www.wikipedia.de auf die deutschsprachige Hauptseite der Website Wikipedia zu leiten, soweit auf dieser Artikel über die von dem Komiker Xxxxxxxx Xxxxxx geschaffene Kunstfigur ‚Atze Schröder‘ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden und dabei auf den bürgerlichen Namen Xxxxxxxx Xxxxxx hingewiesen wird“.
Immerhin unterschied sich die Abmahnung wohltuend von den anwaltlichen Schreiben, die der Verein sonst überlicherweise erhält. Insgesamt hat Herr Dr. Schertz da ganz ordentliche Arbeit geleistet, was sich a) im späteren Verlauf deutlich verändern sollte und b) natürlich nichts daran ändert, dass weder ich noch der Verein durch die bloße Weiterleitung auf die Hauptseite für sämtliche Inhalte in den unendlichen Weiten der Wikipedia passivlegitimiert sind. Und auch die Frage der Zulässigkeit der Namensnennung ist wohl nicht ganz so klar, wie Atze Schröder bzw. sein Anwalt mir gerne weiß machen wollten. Wie in solchen Fällen üblich, haben meine Lieblingsanwälte Thorsten Feldmann und Julian Höppner von der Berliner Kanzlei JBB Rechtsanwälte eine ausführliche Antwort an den Atze verfasst – mit dem klaren Schluss: „Nach alledem können wir unserem Mandanten nicht empfehlen, die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.“
Klage
Ich hatte den Vorgang schon eine Weile zu den Akten gelegt, als ich im März 2007 erfuhr, dass Atze Schröder in dieser Sache Klage vor dem LG Hamburg gegen mich eingereicht hatte. Kurz danach machte dann auch noch ein Urteil des LG Berlin die Runde (und machte unter anderem hier und dort Station). Das Gericht hatte einstweilig verfügt, dass ein Zeitungsverlag den realen Namen von Atze Schröder nicht mehr nennen darf. In Fachkreisen wurde dies mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen, und rechtskräftig ist das Ganze glücklicherweise auch nicht.
Die Klage gegen mich ließ diverse Fragen aufkommen: Glaubt er wirklich, dass er auf juristischem Wege seinen Namen aus dem Netz bekommt? Hatten wir sowas nicht schon einmal? Und hatte das damals nicht den gegenteiligen Effekt? Warum klagt er in Hamburg? Warum nicht in Berlin, wo doch schon eine einstweilige Verfügung gegen den Verlag bekommen hatte? Und warum ist der Streitwert so niedrig? War er sich seiner Sache etwa unsicher? Oder wollte er den Prozess am Ende gar nicht ausfechten? Wollte er vielleicht nur für andere Verfahren dokumentieren, dass er auch gegen andere vorgeht? Etwas komisch kam die Sache meinen Anwälten und mir jedenfalls von vornherein vor. Aber wehren muss man sich ja trotzdem, wenn man zu Unrecht belangt werden soll. Also erstmal business as usual: Mit 33 Seiten allerfeinster Juristenprosa unter dem Kopfkissen wartete ich gelassen auf den Verhandlungstermin Anfang Mai…
Denkste! Keine Verhandlung. Klage zurückgezogen. Ende. Aus. – Ich war schwer angefressen. Wenige Tage vor dem großen Showdown kneifen, das gehört sich einfach nicht. Während ich noch darüber nachdachte, ob und wie ich auf diesen unfeinen Rückzieher reagieren sollte, kam es aber noch dicker.
Mit seiner Klagerücknahme beantragt Atze Schröder nämlich, das Gericht möge mir die Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Keine Begründung für die Rücknahme, keine Erklärung warum ich die Kosten tragen soll, nur längliche und auf mich etwas wirr wirkende Ausführungen, dass er ja eigentlich doch im Recht sei. Ja nee, is klar.
Ey Atze, geht’s noch?!?
Nochmal ganz langsam zum Mitmeißeln:
- Du lässt mir über Deinen Anwalt eine Abmahnung schicken, weil in der Wikipedia Dein Name genannt wurde (womit ich aber auch nicht das Geringste zu tun habe).
- Ich beauftrage die besten Anwälte, die ich kenne, damit sie Dir und Deinem Anwalt ausführlich erklären, warum Dein Name genannt werden darf, dass Ihr bei mir aber sowieso an der falschen Adresse seid.
- Ihr schlagt die Warnung offenbar in den Wind und verklagt mich. Okay, soll ja mal vorkommen, dass man etwas nicht auf Anhieb versteht.
- Also neuer Anlauf: Meine Anwälte geben sich noch mehr Mühe und erklären Dir und Deinen Anwälten in epischer Breite, warum Dein Name genannt werden darf und warum Ihr unabhängig davon bei mir an der falschen Adresse seid.
- Dann merkt Ihr offenbar, dass Ihr im Unrecht oder zumindest an der falschen Adresse seid (wurde ja auch langsam Zeit) und zieht die Klage zurück.
Und jetzt erklär‘ mir mal, wie Du auf das schmale Brett kommst, dass ich für diese vollkommen überflüssige Zeitverschwendung auch noch blechen soll. Dass Du Deine Anwälte nicht bezahlen willst, kann ich ja noch irgendwie nachvollziehen. Aber wende Dich doch bitte nicht schon wieder an die falsche Adresse!
Abgesehen davon geht mir dieser Tanz um Deinen tatsächlichen Namen mittlerweile mächtig auf die Nerven. Der Name war schon lange kein Geheimnis mehr und wird es auch nicht wieder werden.
So, und jetzt zerreiße Dich bitte vor Wut!
http://de.wikipedia.org/wiki/Rumpelstilzchen
Nachtrag (15. Mai 2007): Wie vielleicht einige von Euch bemerkt haben, entferne ich Kommentare und Trackbacks, die den richtigen Namen enthalten. Auch wenn die Klage gegen mich zurückgezogen wurde, ist immernoch eine einstweilige Verfügung gegen einen Zeitungsverlag in der Welt, die die Nennung des Namens untersagt. Zumindest bis in dieser Sache rechtskräftig entschieden ist, werde ich mich auch weiterhin nicht an der Verbreitung des Namens beteiligen (so sehr ich auch bezweifle, dass die erstinstanzliche Verbots-Entscheidung Bestand haben wird). Wenn Ihr das anders handhaben wollt, will ich Euch davon nicht abhalten. Aber dann macht das bitte bei Euch und nicht hier oder bei unbeteiligten Dritten. Danke!
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